EINE WELT LADEN FÜRTH

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DER FAIRE HANDEL FÜR UNTERNEHMEN KOMMT: POLITIK BRINGT „LIEFERKETTENGESETZ“ AUF DEN WEG!

Vielleicht hat es der/die ein oder andere in den letzten Tagen bereits bei Nachrichtensendungen oder Pressemeldung entdeckt: Deutschland bekommt ein so genanntes „Lieferkettengesetz“.
Das ist einer der größten Kampagnenerfolge für uns Weltläden und für den Fairen Handel! Seit vielen langen Jahren setzen wir uns nun dafür ein, dass Firmen, die Ware im Ausland kaufen oder Handeln das mit Verantwortung tun, statt Umweltschäden und Menschenrechtverletzungen, die weit weg statt finden, als Auftraggeber auf Dauer zu ignorieren. Und nun haben wir das geschafft!!! Wir haben das ganz große Rad der Politik bewegt! Diesem ethischen Anspruch (dessen Grundhaltung auch die Fairtrade-Town-Idee transportieret hat) konnte sich die Regierung nicht mehr länger entziehen, auch Dank der Beharrlichkeit von Minister Gerd Müller (CSU) und der ehemaligen Weltladen-Mitarbeiterin Saskia Esken (Weltladen Bad Liebenzell und jetzt SPD-Vorsitzende).
Die drei zuständigen Minister (Soziales, Wirtschaft und Entwicklung) haben sich in Grundzügen nun darauf geeinigt, dass es solch eine Konzernverantwortung braucht, und dass es auch dem deutschen Gesetzgeber nicht egal sein kann, wenn Firmen gegen grundlegende Werte (Menschenrechtscharte, UN-Kernarbeitsnormen etc.) verstoßen.
Das ist ein Paradigmenwechsel in der deutschen Wirtschaftspolitik! Dafür haben wir auch in Fürth hier jahrelang Unterschriften gesammelt, mit Abgeordneten gesprochen, Aktionstage geplant, Briefe nach Berlin gesendet und auch die Stadt Fürth überzeugt, dass sie sich als Erstunterzeichnerin hinter die Forderungen der Kampagne gestellt hat. Das alles ist sensationell, dass dies nun Erfolg hat.
Logischerweise wird das Gesetz, das nun kommt, nicht so gemacht, wie wir uns das als Weltladen gewünscht hätten. Es gibt einige Kernpunkte, die wir gerne drin gehabt hätten, die durch den Kompromiss der Ministerien nun verwässert wurden. Diese sind:
1. Bei Verstößen kann die Unternehmerhaftung nicht auf dem Rechtsweg eingeklagt werden. Statt dessen überwacht eine Bundesbehörde die Einhaltung der Standards (und kann Strafen verhängen, die Vergabe öffentlicher Aufträge entziehen… immerhin!). Jedoch ist ein Klagerecht für Betroffene nach ausländischem Recht durch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland vorgesehen!
2. Mittelständische Unternehmen unter 3000 Beschäftigten sind von der Einhaltung dieser Leitlinie ausgenommen.
Aber ein Anfang ist gesetzt! Nich jede und jeder kann nun beim Abbau von Erz, bei der Beschäftigung Minderjährigen, bei der Auftragsvergabe an Textilfabriken und beim Anbau im Regenwald jetzt tun und lassen was er will, kann die Notlage in andeen Ländern ausnutzen, sonndern muss sich zukünftig notfalls verantworten, wenn gegen gültige Standards verstoßen wird. Eine ähnliche europaweit geltende Inititaive ist inzwischen ebenfalls auf dem Weg!
Das ist ein Riesenerfolg! Auch wenn es noch viele Ausnahmen gibt. Nachdem hier nun aber eine Grundlage geschaffen wurde können spätere Regierungen diese dann nutzen, um Lücken und Schlupflöcher zu ändern. Für 2024 ist daher eine Evaluierung geplant.
Danke an alle, an euch, unsere Kundinnen und Kunden und an die Stadt Fürth, die dieses Anliegen so toll unterstützt haben, so dass es nun wirklich auf letzten Metern zu stande kam, denn aufgrunbd der zu Ende gehenden Legislaturperiode ist die Frist für neue Gesetzesvorhaben in Kürze durch.

Online-Seminar: Globale Lieferketten in Zeiten von Corona – ein Lieferkettengesetz für Menschenrechte und gegen Umweltzerstörung!?

Referentin: Barbara Schmidt, Leiterin MISEREOR Bayern

Zeit: Montag, 25.05., 19:00-20:00 Uhr

Veranstalter: KEB Fürth und Welthaus Fürth

Das CoviD-19-Virus hat uns in den letzten Wochen die globale Vernetzung und Verletzlichkeit unserer Wertschöpfungsketten deutlich vor Augen geführt. Die Tatsache, dass bei deren Ausgestaltung fast ausschließlich bestimmte Qualitätsstandards eingefordert werden, nicht jedoch soziale, ökologische und menschenrechtliche Grundvorgaben, lässt die Menschen im Süden die Folgen der Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus besonders hart spüren. Zudem wurden so Hotspots der Pandemie nicht nur in Billiglohnländern sondern auch in Fleischereibetrieben in Europa geschaffen.

Zahlreiche Beispiele zeigen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen von Industrie und Unternehmen hier keine signifikante Veränderung herbeiführen. Deshalb braucht es gesetzliche Verpflichtungen für alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind. Neben der Darstellung der Herausforderungen, wird es in dem Online-Seminar darum gehen, wie dieser rechtliche Rahmen ausgestaltet werden kann, warum sich die Initiative Lieferkettengesetz dafür gerade auch in Zeiten von Corona einsetzt und was jede und jeder einzelne beitragen kann.

Anmeldung unter info@keb-fuerth.de oder 0981/14044.